Was alle OM in dem Fall bei dem Erwerb solcher Geräte zu beachten hatten, verdeutlicht der nachstehende Textauszug aus "CQ, Mitteilungen des Deutschen Amateur-Radio-Clubs (DARC), März 1948, Heft 1, Seite 15", der unter der Überschrift "Zum Erwerb von ehemaligen Wehrmachtsgeräten" dort veröffentlicht wurde:
"Der -Wirtschaftszeitung- vom 24.10.47 ist zu entnehmen, daß die im Sommer 1946 von den Ländern der US-Zone gegründete "Gesellschaft zur Erfassung von Rüstungsgut m. b. H." nunmehr in "Staatliche Erfassungsgesellschaft für öffentliches Gut m. b. H. (STEG)" umbenannt worden ist. Das Unternehmen unterliegt als Treuhänderin von öffentlichem Gut nicht nur der Aufsicht des Länderrates und der Länderregierungen, sondern auch der Kontrolle von Militärregierung und Armee. Durch die Umbenennung sollte der Charakter als staatliche Einrichtung stärker hervorgehoben werden. Eine der Aufgaben dieser Gesellschaft ist die Erfassung von Kriegsgerät. Viel Material der ehemaligen deutschen Wehrmacht ist vor der Gründung der STEG von örtlichen Dienststellen verwertet worden. Darüber liegen mehr als 4000 Freigabebescheinigungen (Quantitative Receipts) vor. Der STEG obliegt, die Erlöse aus diesen Aktionen (rund 70 Millionen RM) zu erfassen. Die Nachprüfung der vielen Einzelvorgänge erstreckt sich auf alle Landrats- und Stadtbezirke der US-Zone. Aus einer Aktennotiz des WBRC vom 23.10.47 ist weiterhin zu entnehmen, daß bereite ein om, der in einer Zeitschrift einen ehemaligen Wehrmachtsempfänger zum Tausch anbot, seitens der STEG - die sich durch die Anzeigenverwaltung des betreffenden Blattes alle Adressen der Aufgeber von entsprechenden Chiffreanzeigen geben ließ - aufgefordert wurde, die Herkunft des Gerätes nachzuweisen.
Es sollte sich daher jeder om, der ein derartiges Gerät zu erwerben beabsichtigt, im eigenen Interesse von der Herkunft des Gerätes überzeugen, um nicht nachträglich zur Verantwortung gezogen zu werden und den Schaden tragen zu müssen. MZ"
Einige Geräte aus dieser Zeit befinden sich als Exponate in der Sammlung des Fördervereins Amateurfunkmuseum (kurz: AFM). Und da bei Ausstellungen, in denen sie gezeigt wurden, nach ihren Eigenschaften, dem Anwendungsbereich, dem Baujahr und häufiger nach Typenbezeichnungen, usw. gefragt wurde, sollen hier - soweit es in der Kürze überhaupt möglich ist - einige BC-Geräte in Bild und Text vorgestellt werden.
Auf der vierten Umschlagseite dieses Hefts ist das Gerät BC 221 abgebildet. Es handelt sich um einen Frequenzmesser für den Frequenzbereich von 125 kHz bis 20 MHz. Viele Funkamateure benutzten ihn lange Zeit, weil er praktisch ohne jede Änderung (Originalzustand vorausgesetzt) verwendbar war. Das Gerät war ein Bestandteil der Frequenzmeßeinrichtung SCR 211 [1]. Die Stromversorgung sah Batterien vor: 6 V (Heizspannung = 4 mal 1,5 V) und 135 V (= 6 Anodenbatterien je 22,5 V). Von diesem Gerät gab es verschieden Modelle, die sich in der Bezeichnung meist durch Kennbuchstaben wie A bis R, T, AA, AC, AE bis AL unterschieden. Der wesenliche Unterschied zeigte sich in der Röhrenbestückung und darin, daß in einigen Modellen eine zusätzliche 800-Hz-Modulation eingebaut war. Die Meßgenauigkeit lag bei 0,0001 % und besser. In der Regel war das Gerät mit einem Eichbuch (MC 177 mit übereinstimmender Geräteseriennummer!) ausgestattet.
Der BC 221 ist ein Überlagerungsfrequenzmesser. Er verwendet einen 1-MHz-Quarz, der alle 1-MHz-Meßpunkte für den variablen Oszillator erzeugt. Der variable Oszillator ist an der Frontplatte abzustimmen und hat eine kalibrierte Skala. Es sind die Bereiche 125 bis 250 kHz und 2000 bis 4000 kHz vorhanden. Durch Verwendung der 2., 4. oder 8. Harmonischen bestreicht er den unteren Bereich 250 bis 2000 kHz, mit der 2., 4. oder 5. Oberwelle den Bereich 4000 bis 20000 kHz. - Ein ähnlicher Frequenzmesser für den Bereich von 20 MHz bis 250 MHz trug die Bezeichnung TS 174.